Arbeitskräfte, die brauchte man im Nachkriegs-Deutschland. Die Wirtschaft boomte, aber es fehlten Arbeiter. Nach Anwerbeabkommen mit Italien, Spanien und Griechenland wurde am 30. Oktober 1961 das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei abgeschlossen. Die Initiative ging dabei von der Türkei aus, die auf Überweisungen der türkischen Arbeiter in Deutschland in die Heimat hoffte. Hinzu kam, dass die Türkei selbst große ökonomische, aber auch soziale Probleme hatte – es herrschte Arbeitslosigkeit. Auf deutscher Seite beeinflussten außenpolitische Überlegungen die Arbeiteranwerbung. Durch das Anwerbeabkommen mit der Türkei wollte Deutschland seine guten Beziehungen zu dieser Nation intensivieren und als NATO-Partner binden. Hinzu kam die Bemühung, sich als das alleinige Deutschland, in Abgrenzung zur DDR, zu behaupten. Außerdem war die Bundesrepublik durch ihre aktive Rolle im europäischen Integrationsprozess quasi dazu verpflichtet, ausländische Arbeiter aufzunehmen. Sie sah sich außerdem in einer Art Entwicklungshelferrolle : Durch die Anwerbung, so die Annahme, ließen sich die Arbeitslosenzahlen in den Entsendeländern senken, die Zahlungsbilanzen durch Lohntransfers verbessern – und die Arbeiter würden durch ihre Arbeit in deutschen Unternehmen letztendlich eine höhere Qualifikation erlangen.
Ein ‚Gast’ geht irgendwann auch wieder

- Richtung Heimat
-
Türkischer Gastarbeiter am Hamburger Flughafen, auf dem Weg zum Urlaub in der Türkei (1971).
Die ersten sogenannten ‚Gastarbeiter’ trafen bald nach dem Abkommen in der Bundesrepublik ein. ‚Gast’, das bedeutet zunächst eine Einladung. ‚Gast’ bedeutet aber auch : Man erwartet von der entsprechenden Person, dass sie irgendwann wieder geht. Das deutsch-türkische Abkommen enthielt, im Gegensatz zu Abkommen mit anderen Ländern, Klauseln mit denen verhindert werden sollte, dass aus der temporären Arbeitsmigration eine dauerhafte Einwanderung wird : Eine Rotation mit befristeten Verträgen war vorgesehen. Dieses Prinzip wurde allerdings nicht konsequent umgesetzt, da es sich wirtschaftlich nicht als rentabel erwies : Unternehmen hätten immer wieder neue Arbeiter einarbeiten müssen, während bereits gut eingearbeitete Ausländer zurück in ihr Heimatland mussten. 1964 wurde das Rotationsprinzip offiziell aufgehoben und eine revidierte Fassung des Abkommens vorgelegt. Trotzdem wurden die türkischen Einwanderer schon durch die Existenz dieses Prinzips anderen Einwanderergruppen gegenüber diskriminiert.
Trotzdem ließen sich mehr und mehr der ‚Gastarbeiter’ dauerhaft in Deutschland nieder und holten ihre Familien nach. Ein Vertreter eines Arbeitgeberverbandes sagte dazu im Jahr 1971 : „Es geht nicht nur um die Erstellung angemessener Wohnungen und die Bereitstellung von Schulräumen und Lehrern für die ausländischen Kinder, sondern die Infrastruktur unserer Gemeinden muss sich von heute auf morgen auf eine größere Bevölkerungszahl einstellen.“ [1]
2,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln in Deutschland
Die bundesdeutsche Blauäugigkeit wird mit diesem Zitat ganz deutlich, denn „von heute auf morgen“ musste sich sicher niemand auf größere Bevölkerungszahlen einstellen – die Entwicklung zeichnete sich schon seit längerem ab. Heute leben in Deutschland 2,5 Millionen Menschen mit türkischen Wurzeln, ca. ein Drittel von ihnen besitzt einen deutschen Pass. Jahrzehntelang verweigerte sich die deutsche (insbesondere die konservative) Politik der Einsicht, dass Deutschland zum Einwanderungsland geworden war. Auch wenn sich langsam die Erkenntnis durchsetzte, dass diese Position nicht haltbar war, dauerte es lange, bis die Tatsache ausgesprochen wurde : „Deutschland ist ein Einwanderungsland.“ Der Diskussion über die Integration der türkischstämmigen Menschen in der Bundesrepublik ging man trotzdem weiterhin aus dem Weg. Da musste 2010 schon ein Thilo Sarrazin kommen, um die Debatte auf populistische und rassistische Weise wieder anzustoßen. Es bleibt noch viel zu tun in Sachen Integration.


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