Bei einem Einbürgerungstest handelt es sich um eine Prüfung, bei der die politische und ethnische Gesinnung eines Ausländers getestet wird, der einen Antrag auf Einbürgerung gestellt hat. Es geht hierbei darum, sein staatsbürgerliches Wissen in Bezug auf die jeweiligen Werte des Landes, die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen zu testen. Manchmal gehören zu diesem Einbürgerungstest auch ein Sprachtest, den Antragsteller absolvieren müssen, um sicherzustellen, dass sie über ausreichende Sprachkenntnisse in der Landessprache verfügen.
Die Hürden der deutschen Einbürgerung
In Deutschland besteht dieser Test aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Verwendet wird ein Single-Choice-Verfahren, das heißt jeder Frage stehen vier Antworten gegenüber, von denen genau eine als richtig gewertet werden kann. Vorbereitungskurse werden angeboten, sind aber nicht Pflicht.
Bereits am 1. Januar 2000 trat das Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Es soll unter anderem sicherstellen, so seine Befürworter, dass ein Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt und keine terroristischen Aktivitäten entfaltet. Formal geschieht dies, indem der Antragssteller einen bundesweit einheitlichen Vordruck unterzeichnet.

- 17 von 33 Fragen müssen im deutschen Einbürgerungstest richtig beantwortet werden. Die Fragen sind selbst für Deutsche nicht immer leicht zu beantworten.
Doch ist die Angst vor Terrorismus in Deutschland nicht der einzige Grund für die Einführung eines solchen Gesetzes. Einwanderung ist seit den 70er Jahren ein kontroverses Thema und das Bedürfnis nach einer systematischeren Regulierung und Organisation ist stark geworden. Oft wird bei dem Thema Einbürgerung die Thematik der illegalen Einwanderer und der Asylbewerber hinzugemischt, die trotz sinkender Zahlen in den letzten Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt haben.
Von Gesellschaft, Politik und Religion - ein Blick nach Europa
Bisher ist es immer noch eine Minderheit der EU-Staaten, die ein solches Einbürgerungsverfahren durchführen, doch einige haben den Einbürgerungstest bereits vor einigen Jahren eingeführt.
In Großbritannien ist nicht nur ein rechtmäßiger Aufenthalt von fünf Jahren Voraussetzung, sondern seit 2005 auch die erfolgreiche Absolvierung eines Sprachtests und „Life in the UK“-Tests, welcher am Computer abgelegt wird und 24 Fragen über die Gesellschaft, Religion und Politik umfasst. 45 Minuten haben die Bewerber hierfür Zeit und sie können sich vorher mit einem (kostenpflichten) Handbuch des Innenministeriums vorbereiten.
Auch in Dänemark hat sich 2005 für Einbürgerungswillige einiges verändert und ähnlich wie in Großbritannien ist nun ein Wissenstest und eine Sprachprüfung Pflicht. Lediglich die Aufenthaltsbedingung ist länger ; sie beträgt acht Jahre.
In den Niederlanden geht es ähnlich zu, doch hier müssen Einwanderungwillige seit 2006 bereits vor ihrer Einreise einen Test bestehen, in dem es um Normen und Werte der niederländischen Gesellschaft geht. Zur tatsächlichen Einbürgerung, nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt, müssen sich die Kandidaten einem weiteren Test unterziehen, der vier Stunden dauert und aus 40 Multiple-Choice Fragen besteht. Wurden 70% der Fragen richtig beantwortet, findet der zweite Teil statt ; hierbei werden die Sprachfähigkeiten im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geprüft.
Auch in Österreich wurden 2006 die Hürden zur Einbürgerung erhöht. Immerhin zehn Jahre muss sich der Bewerber in Österreich aufhalten, dann trennen ihn noch 18 Fragen (davon müssen mindestens 50% korrekt beantwortet werden) und ein erfolgreicher Sprachtest von der österreichischen Staatsangehörigkeit. Bei der Einführung wurde viel Kritik laut, die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes würde ganz ausdrücklich das Ziel verfolgen, durch die Einführung von Staats- und Landeskundetests, längere Wartefristen und höhere Gebühren niedergelassene Immigranten davon abzuhalten, Österreicher zu werden.
Frankreich hat bislang keinen Einbürgerungstest eingeführt. Aber es wird verlangt, dass der Antragsteller offiziell fünf Jahre rechtmäßige Ansässigkeit, Straffreiheit, Sprachkenntnisse und Kenntnisse der französischen Gesellschaft besitzt. Auch in Italien gibt es keinen Einbürgerungstest : Dort sind es zehn Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, die ein Antragsteller mitbringen muss, hingegen existiert weder ein Sprach- noch ein Wissenstest. Auch in Portugal sind zehn Jahre Aufenthalt und Sprachkenntnisse Pflicht, sowie ein Bezug zur Gesellschaft. Interessant ist der Vorzug von Antragstellern, welche aus einem Land stammen, dessen Amtssprache Portugiesisch ist. Doch auch hier existiert kein offizieller Einbürgerungstest.
Eine interessante Außnahme : Einbürgerung in (ehemaligen) Auswanderungsländern
Die osteuropäischen und baltischen EU-Mitgliedstaaten sind nicht mehr nur Auswanderungs-, sondern zunehmend auch Einwanderungs- und Transitländer. Zwar gibt es meist keinen offiziellen Einbürgerungstest, jedoch aber Regelungen und zu erfüllende Bedingungen, die teilweise nahe an einen solchen heranreichen.
Bedingung ist jeweils ein rechtmäßiger Aufenthalt, der zwischen fünf Jahren (Bulgarien, Polen, Slowakei), acht Jahren (Ungarn) und zehn Jahren (Slowenien, Litauen) variiert. Interessant ist das Beispiel Tschechiens : Eine Einbürgerung ist nach 5-jährigem Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis möglich. Diese wird jedoch, abgesehen von Fällen der Familienzusammenführung, normalerweise erst nach 10-jährigem Aufenthalt mit befristeter Aufenthaltserlaubnis erteilt. Damit ergibt sich eine Wartezeit von 15 Jahren. Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird erst ab einem Aufenthalt von 20 Jahren toleriert. Für slowakische Staatsangehörige gelten jedoch spezielle, großzügigere Regelungen.
Auch Straffreiheit ist in diesen Ländern Teil der zu erfüllenden Bedingungen, wie auch Sprachkenntnisse, und, wie in Ungarn oder Slowenien, die Garantie, seinen Lebensunterhalt sichern zu können. Ungarn unterscheidet sich zusätzlich noch durch einen Loyalitätseid, den jeder Bewerber leisten muss, und die Pflichtkenntnisse über die ungarische Verfassungsordnung nachzuweisen. Auch in Litauen muss ein Treueeid abgelegt werden und zusätzlich zur Aufenthaltsdauer und -genehmigung sowohl ein Sprach- und Verfassungstest bestanden als auch der Beweis erbracht werden, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
Betrachtet man das Beispiel Litauens, scheint es kaum erkennbare Unterschiede zu geben, wenn man etwa einen Vergleich mit Deutschland oder England anbringt. Es scheint sogar, als wäre der litauische Treueeid ein Beweis dafür, dass die Hürde zur Einbürgerung ebenso hoch gehalten wird wie in klassischen Einwanderungsländern. Dennoch ist Litauen seit Jahren ein Abwanderungsland. Warum also diese hohen Anforderungen ? Und warum führen manche Einwanderungsländer wie Frankreich keine offiziellen Einwanderungstests ein ? Hintergrund ist häufig die historische Entwicklung zwischen 1940 und 1990. Diese ist auch die Erklärung für die Regelung der Staatsbürgerschaft in Lettland seit der Unabhängigkeit :

- Europa zieht jedes Jahr immer noch Tausende von illegalen Einwanderern an. Wie hier in Ceuta und Melilla, in den spanischen Enklaven auf afrikanischem Boden, werden die Grenzen immer dichter. Um eingebürgert zu werden, ist jedoch in allen EU-Staaten ein mehrjähriger legaler Aufenthalt Voraussetzung.
Dort können nur diejenigen die lettische Staatsbürgerschaft erhalten, die entweder vor 1940 auf lettischem Boden geboren worden waren oder direkte Nachkommen solcher Personen sind. Das für alle anderen Antragsteller seit 1. Februar 1995 gültige Einbürgerungsverfahren (« Naturalisierung ») besteht aus einem Sprachtest sowie einer Prüfung in lettischer Geschichte und Verfassungskunde. Damit soll Loyalität erwiesen werden ; der Antragsteller muss sich unter anderem zur umstrittenen Zeit der Okkupation äußern. Dieses Verfahren findet auch auf Personen Anwendung, die schon seit Jahrzehnten in Lettland leben oder dort geboren wurden.
Einbürgerung ist also auch auf die Erfahrungen, welche Staaten mit dem „Fremden“ gemacht haben, zurückzufuhren. Hohe Einbürgerungshürden sind demzufolge nicht einfach der Kategorie „Einwanderungsland“ zuzuordnen.
Wie halten es die ehemaligen Kolonialmächte ?
Interessant ist ein Vergleich der ehemaligen Kolonialmächte wie Großbritannien, Frankreich und Portugal. Vor allem nach Großbritannien emigrierten seit dem 19. Jahrhundert viele Menschen aus dem Commonwealth und erhielten die britische Staatsbürgerschaft. Im 20. Jahrhundert stieg die Zahl der Antragsteller weiter. Während Großbritannien jedoch heute durch aufwendige Tests entgegenzusteuern versucht und eine konservativere Einbürgerungspolitik verfolgt, verhält sich Portugal umgekehrt : Antragssteller aus Angola, Brasilien, Guinea-Bissau, Kap Verde, Mosambik, Sao Tomé und Principe als auch Osttimor haben als ehemalige Kolonien die Amtssprache Portugiesisch – und genau dies ist offizielle Bedingung für eine Verkürzung der vorausgesetzten Aufenthaltsdauer von zehn auf sechs Jahre. Portugal erhofft sich damit positive Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Situation. Großbritannien dagegen hat diesbezüglich nicht die gleichen Erwartungen an antragstellende Immigranten.
Wie verhält es sich mit Frankreich ? Ein Sprachtest wäre wenig sinnvoll in Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrzahl der Antragsteller aus französischsprachigen Ländern stammt, ein klassisches Beispiel ist Algerien. Hinzu kommt, dass die Geschichte der Antragssteller so eng mit Frankreich verbunden ist. Somit hätte ein offizieller Test wie in Großbritannien oder Deutschland nicht die gleiche Bedeutung. So haben zum Beispiel die Türkei und türkische Antragssteller nicht das gleiche historische Verhältnis zu Deutschland wie Algerien und die Algerier zum französischen Staat. Man kann davon sprechen, dass es sich um zwei verschiedene Arten von „Ausland“ handelt. Dies beeinflusst ganz klar die Einbürgerungspolitik.
Die EU in der nationalen Einbürgerungsfrage
In der EU liegt die Frage der Staatsangehörigkeit klar im Handlungsbereich der Mitgliedstaaten, daher wird es auch so bald keine gemeinsame Einbürgerungsverfahren geben. Aber was ist mit der Unionsbürgerschaft ? Die europäische Staatsbürgerschaft, auch Unionsbürgerschaft genannt, existiert erst seit dem Vertrag von Maastricht. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt.

- Europas Grenzen sind vielmals kaum noch sichtbar. Wer einmal die Hürde der Einbürgerung in einem Mitgliedstaat des Schengenraums überwunden hat, kann sich im gesamten Schengengebiet frei bewegen und niederlassen.
Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsbürgerschaft, ersetzt sie aber nicht. Seit 1992 ist die Unionsbürgerschaft im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert. Mit ihr sind bestimmte Rechte verbunden : Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im gesamten Gebiet der EU, das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunal- und Europawahlen und etwa das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz. Pflichten für die Bürger (etwa eine europäische Wehrpflicht) sind bislang nicht vorgesehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Bürger, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, automatisch Unionsbürger ist. Die Frage, ob ein Bürger die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, wird allein durch das Recht des betreffenden Mitgliedstaats geregelt. Daher legt jeder Mitgliedstaat die Bedingungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit selbst fest. Für Antragssteller aus Drittstaaten bedeutet das auch, dass er je nach Land länger auf seine „europäische Staatsbürgerschaft“ warten muss. Die „Festung Europa“ hat eben unterschiedlich hohe Mauern.
Von Tampere über Den Haag : Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der EU
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sind von internationalen Migrationsströmen betroffen. Sie haben sich darauf geeinigt, eine gemeinsame Einwanderungspolitik auf EU-Ebene zu entwickeln. Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die Entwicklung dieser Politik vorgelegt, wovon die meisten bereits zu EU-Recht geworden sind. Ziel ist die bessere Steuerung der Migrationsströme durch ein gemeinsames Verfahren, welches immer auch die Wirtschafts- und Bevölkerungssituation der EU berücksichtigt. Ungeachtet der restriktiven Einwanderungspolitik, welche die meisten Mitgliedstaaten seit den 70er Jahren verfolgen, kommen legale und illegale Einwanderer zusammen mit Asylbewerbern nach wie vor in großer Zahl in die EU. Außerdem ist anerkannt, dass die EU in bestimmten Wirtschaftszweigen und Regionen Einwanderer braucht, um den wirtschaftlichen und demographischen Herausforderungen zu begegnen.
Mit dem Bewusstsein, dass ein neuer Ansatz der Migrationssteuerung notwendig war, beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU anlässlich des Europäischen Rats in Tampere (Finnland) im Oktober 1999 die Eckpunkte einer gemeinsamen Einwanderungspolitik der EU. Der in Tampere 1999 beschlossene Ansatz wurde durch die Verabschiedung des Haager Programms 2004 bestätigt, welches die Ziele für die Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU für den Zeitraum 2005-2010 festlegt.
Im Juli 2001 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit vor. Weil die Mitgliedstaaten sich diesbezüglich nicht einig wurden, führte dieser Vorschlag nicht zur Verabschiedung eines Rechtsaktes.
Die wichtigsten Ergebnisse der Umsetzungsphase des Tampere-Programms sind z.B. die Familienzusammenführung und die Definition des Status langfristig Aufenthaltsberechtigter in der EU, d.h. der Status von Drittstaatsangehörigen, die mindestens fünf Jahre lang auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates einen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Auch für Studenten wurde eine Richtlinie verabschiedet, welche die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums, eines Schüleraustausches oder eines Freiwilligendienstes in den EU-Staaten festlegt. Die im Jahre 2005 erlassene Richtlinie erleichtert zudem das Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung.
Im Juni 2003 nahm die Europäische Kommission ein Strategiepapier über Einwanderung, Integration und Beschäftigung an, in dem sie die Mitgliedstaaten auffordert, ihre Bemühungen zur Integration von Einwanderern zu verstärken. Ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen zur Integration wurde eingerichtet und trifft sich regelmäßig, um bewährte Methoden zu diskutieren und auszutauschen.
Die Kommission belebte 2005 erneut die Debatte über die Notwendigkeit gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten mit dem Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration. Im September 2005 verabschiedete die Kommission die Mitteilung „Eine gemeinsame Integrationsagenda - Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union“. Diese Mitteilung machte neue Vorschläge für Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre Bemühungen im Hinblick auf die Entwicklung umfassender nationaler Integrationsstrategien zu verstärken. Dabei wurden neue Wege vorgeschlagen, um sicher zu stellen, dass die Maßnahmen auf europäischer und auf nationaler Ebene harmonieren, das heißt aufeinander abgestimmt sind.
Schließlich ist es wichtig, festzuhalten, dass die gemeinsame Einwanderungspolitik der EU nicht für Dänemark gilt, das entschieden hat, am Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nicht teilzunehmen („Opt-out“). Das Vereinigte Königreich und Irland können von Fall zu Fall über ihre Teilnahme entscheiden („Opt-in“-Möglichkeit).
Die Europäische Union hat damit Anstrengungen gezeigt, ihre Einwanderungspolitik zu harmonisieren und in vielerlei Bereichen einheitliche Regelungen geschaffen, die für eine gemeinsame Außenpolitik der Europäischen Union unverzichtbar sind. Doch einen „europäischen Einbürgerungstest“ wird es wohl nicht geben – abgesehen davon, dass die Debatte um den Inhalt des Testes bei weitem die Ausmaße einer hessischen oder baden-würtembergischen Debatte übersteigen würde - man stelle sich vor, wie sich die europäischen Mitgliedstaaten darum streiten, die richtige Antwort auf folgende Frage zu definieren : „Welche Finalität hat die Europäische Union ?“.
Bildquellen : www.wikipedia.org ; www.flickr.com ; www.ec.europa.eu ; www.bmi.de


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