Am 31. März hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Ausgestaltung der mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Möglichkeit europäischer Bürgerinitiativen vorgelegt. Bisher wusste man nur, dass eine Million Unterschriften nötig sein würden, um einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Nun sieht der Entwurf der Kommission vor, dass die Unterschriften innerhalb eines Jahres in mindestens 9 der 27 Mitgliedstaaten gesammelt werden müssen. Für jedes Land gibt es dabei eine zu erreichende Quote, die sich an der Zahl der Europa-Abgeordneten orientiert - in Deutschland etwa müssten mindestens 72.000 Unterschriften zusammenkommen. Damit keine unsinnigen Initiativen eingebracht werden, hat die Kommission zwei Schutzklauseln vorgesehen : Erst würde überprüft, ob die Initiative ernst zu nehmen und nicht „völlig inhaltsleer“ sei, sagte der zuständige EU-Kommissar Sefcovic. Bei ihrer Entscheidung müsse die Kommission zudem überprüfen, ob die Ziele der Initiative „dem Fortschritt Europas“ dienen. Da die Vorschläge zudem in den Aufgabenbereich der EU fallen müssen und die Kommission keinesfalls verpflichtet ist, die eingebrachten Initiativen weiterzuverfolgen, droht die Bürgerinitiative womöglich zur Fata Morgana zu werden. Doch wird die politische Wirkung bei wohlüberlegten und von einer breiten Masse unterstützten Initiativen wohl keinesfalls ausbleiben und man darf gespannt sein, wann die erste Bürgerinitiative ihren Weg auf die Brüsseler Schreibtische findet !
Bildquelle : flickr.com, voterevbilly


Newsletter
Euros du Village
Gli Euros
Die Euros
The Euros
Los Euros
Ajouter un commentaire
Ajouter un commentaire