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Viviane Reding : „Die Europäische Union basiert nicht auf Gewalt und Zwang, sondern auf der Einhaltung von Rechtsvorschriften“

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Die EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft über Datenschutz, europäische Bürgerinitiativen und die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz.


Die Schweiz: Kein EU-Mitgliedstaat und doch mittendrin

EU-Mitglied ist die Schweiz nicht. Zuletzt sprachen sich im März 2001 per Volksentscheid über 77 Prozent der Bevölkerung gegen einen Beitritt aus.

Trotzdem ist die Schweiz mit der EU eng verbunden : sie ist nach den USA der zweitwichtigste Wirtschaftspartner der Union, vor China und Japan. Zudem verbinden eine ganze Reihe bilateraler Veträge die Schweiz mit der EU (insgesamt sieben). So wurde u.a. das Abkommen über die Freizügigkeit unterzeichnet, welches EU-Bürgern und Schweizern erlaubt, ihren Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. Um dieses Recht wahrnehmen zu können, müssen die Bürger allerdings einen gültigen Arbeitsvertrag haben, selbstständig sein oder zumindest über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Die Eidgenössische Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative), die auf die SVP (Schweizerische Volkspartei) zurückgeht, könnte nun ein Problem für die schweizerisch-unionseuropäischen Beziehungen bedeuten. Die Initiative ist teilweise nicht kompatibel mit dem Freizügigkeitsabkommen. Interessant ist in diesem Zusammenhang die „Guillotine-Klausel“ : Sollte sich die Schweiz dazu entschließen, einen der bilateralen Verträge (z.B. das Freizügigkeitsabkommen) zu kündigen bzw. nicht zu verlängern, werden alle anderen Verträge zwischen der EU und der Schweiz ebenfalls außer Kraft gesetzt. Diese Klausel, mit der die EU verhindern wollte, dass die Schweiz sich nur die ihr passenden Verträge rauspickt, könnte im Zweifelsfall also auch nach hinten losgehen - statt sieben bilateralen Abkommen gäbe es dann plötzlich gar keins mehr.

Viviane Reding auf Dienstreise in der Schweiz. Drei Studenten vom Europainstitut der Universität Genf haben die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft zwischen zwei Konferenzen in Genf (Der Vertrag von Lissabon und Bürgerschaft in Europa) und Lausanne (Europäisch-schweizerische Beziehungen von morgen) für Die Euros befragt.

Die Euros : Die Angleichung an die aktuelle EU-Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten zur Umsetzung des „Rechts, vergessen zu werden“ - handelt es sich hier nicht nur um eine rein politische Ankündigung, die bei Firmen, deren Server sich außerhalb der Europäischen Union befinden, nur schwer umsetzbar ist ?

Viviane Reding : Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Die Möglichkeit, Informationen, die den einzelnen betreffen, zu verändern oder zu löschen, ist Teil dieses Rechts. Um dieses Recht garantieren zu können, brauchen wir klare und konsistente Regelungen im Bereich des Datenschutzes. Unsere Gesetzgebung muss dabei so angepasst werden, dass den Herausforderungen der Neuen Technologien und der Globalisierung Rechnung getragen wird.

Über das Internet ist der Fernabsatz von Dienstleistungen und die Online-Bearbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Gemeinschaft deutlich einfacher. Doch ich bin fest davon überzeugt, dass diejenigen, deren Daten in einem Drittland, also außerhalb der EU, verarbeitet werden, denselben Schutz genießen müssen, auf den sie durch die Charta der Grundrechte und die Gesetzgebung der Europäischen Union Anspruch haben. Unser Ziel ist ein einheitliches Schutzniveau für alle betroffenen EU-Bürger, und zwar unabhängig davon, an welchem Ort ihre Daten verarbeitet werden.

Die Euros : Sie haben sich kürzlich zur anstehenden Volksabstimmung in der Schweiz über die automatische Abschiebung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinititative) geäußert. Demnach steht diese Initiative im Widerspruch zu den bilateralen Verpflichtungen der Schweiz. Was meinen Sie konkret damit ?

Viviane Reding : Man hat mich über die Ausschaffungsinitiative, über die Ende November per Volksentscheid abgestimmt werden soll, informiert. Meines Wissens hat die Regierung ein Gegenprojekt zu dieser Initiative gestartet. Die Kommission äußert sich nicht zu derartigen Projekten, doch ich vertraue darauf, dass die Schweizer Regierung alles in Bewegung setzen wird, um die Rechte der EU-Bürger durch das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der EU sowie durch das Schengen-Abkommen weiterhin zu gewährleisten. In bilateralen Abkommen hat sich die Schweiz gegenüber der Europäischen Union zur Freizügigkeit von Personen verpflichtet.

Die Euros : Sollte diese Initiative erfolgreich sein, wofür laut den letzten Umfragen viel spricht : Wie wird die Reaktion der Kommission aussehen ? Würden die aktuellen Verhandlungen der Schweiz mit der EU, z.B. im Bereich Landwirtschaft, Elektrizität usw... darunter leiden ?

Viviane Reding : Laut den bilateralen Abkommen informiert die Schweiz in so seinem Fall die Europäische Union sowie deren Mitgliedstaaten. In einem gemeinsamen Ausschuss wird dann über eine solche Frage entschieden - allerdings nur, wenn die Schweiz eine Änderung ihrer Gesetzgebung vornimmt.

Die Euros : Demnächst wird das Projekt Europäische Bürgerinitiative anlaufen. Wie wird die Kommission mit Initiativen umgehen, die an diejenigen aus der Schweiz in den letzten Jahren erinnern ? Besteht nicht die Gefahr, dass die Extremen oder generell die Europa-Skepsis gestärkt werden ?

Viviane Reding : Die Europäische Bürgerinitiative ist ein wichtiges Instrument, über das sich der Bürger direkt an der Politikgestaltung beteiligen kann. Aktuell wird jedoch noch im Rat und im Europäischen Parlament darüber diskutiert. Bislang wurden hierzu keine Beschlüsse gefasst. Sobald entsprechende Regelungen bestehen, werden wir den Inhalt potenzieller Initiativen prüfen. Dabei ist aber jetzt schon klar, dass jede Initiative im Einklang mit unseren Werten, unseren Grundrechten und unseren Zuständigkeiten auf EU-Ebene stehen muss.

Die Euros : Kürzlich hatten Sie eine Auseinandersetzung mit Frankreich. Spiegelt diese nicht genau die aktuelle Situation der EU wieder : Brüssel versucht, die supranationale Ebene zu stärken und stößt bei nationalen Vorrechten auf Widerstand sowie den Wunsch, eine Vormachtstellung der Kommission nicht zuzulassen ?

Viviane Reding : Die Rolle der Europäischen Kommission als „Wächter über die Verträge“ ist von je her Teil des Fundaments der Europäischen Union. Diese Aufgabe ist in allen Verträgen festgehalten. Jeder Mitgliedstaat hat diese Verträge unterzeichnet und ratifiziert. Ich nehme diese Aufgabe sehr ernst. Die Existenz der Union basiert nicht auf Gewalt und Zwang, sondern auf der Einhaltung der von den Mitgliedstaaten selbst verabschiedeten Rechtsvorschriften. Dies bedeutet nicht, dass wir uns gegen bestimmte Mitgliedstaaten stellen. Vielmehr stellen wir unter anderem die Wahrung der Grundrechte der Bürger Europas, die Einhaltung der gemeinsamen Vorschriften und ein reibungsloses Funktionieren unseres Binnenmarkts sicher.

Lest den Original-Artikel auf Französisch im Blog Eurosuisse des Europainstituts der Universität Genf.

Fotos : Artikellogo © Audiovisueller Dienst der Europäischen Kommission


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